„Entwickler oder Coder, die z.B. Software zur Abwehr von Angriffen durch DroidJack programmieren„
Natürlich (hoffentlich) weiß der Blogger, dass sich die genannten nach 202a ff gar nicht strafbar machen. Ängste schüren?
Auf der anderen Seite ist das Argument die Quadratur des Kreises und so ganz nebenbei der schriftliche Beweis, dass der Blogger genau weiß, dass diese Software nur, aber ausschließlich, zum Ausspionieren anderer gedacht ist
Von: kabumm
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